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Energieausweis 2027: Pflicht, Kosten und was sich jetzt ändert

Autorenbild: Nicole Schmidt
Nicole Schmidt
4. Okt.
3 Min. Lesezeit


Das Wichtigste in Kürze

  • Die neuen Regeln zum Energieausweis gelten ab dem 1. Januar 2027.

  • Für Wohngebäude bleibt die Skala von A+ bis H, die neue Skala von A bis G gilt nur für Nichtwohngebäude.

  • Der Energieausweis muss künftig auch bei der Verlängerung eines Mietvertrags und bei größeren Renovierungen vorliegen.

  • Bestehende Energieausweise bleiben zehn Jahre gültig und müssen nicht ersetzt werden.

  • Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein amtliches Dokument, das zeigt, wie viel Energie ein Gebäude benötigt. Bei Wohngebäuden ordnet er das Haus auf einer Farbskala von A+ (sehr sparsam) bis H (hoher Energiebedarf) ein. So können Käufer und Mieter die künftigen Heizkosten besser einschätzen.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Was ist der Unterschied?

Der Verbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner, der Bedarfsausweis auf einer technischen Berechnung des Gebäudes.


Verbrauchsausweis

Bedarfsausweis

Grundlage

Verbrauch der letzten Jahre

Bausubstanz, Dämmung, Fenster, Heizung

Aussagekraft

Hängt vom Heizverhalten ab

Unabhängig vom Nutzer

Kosten

Günstiger

Deutlich teurer

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

Ein Energieausweis ist Pflicht, wenn Sie eine Immobilie verkaufen, neu vermieten oder verpachten. Auch für Neubauten wird ein Ausweis ausgestellt.

  • In der Immobilienanzeige: Das Inserat muss die wichtigsten Kennwerte enthalten.

  • Bei der Besichtigung: Interessenten müssen den Ausweis spätestens dann sehen können.

  • Nach Vertragsabschluss: Käufer oder Mieter erhalten den Ausweis oder eine Kopie.

Wer sein Haus selbst bewohnt und weder verkauft noch vermietet, braucht keinen Energieausweis.

Was ändert sich beim Energieausweis ab 2027?

Ab dem 1. Januar 2027 gelten neue Regeln. Grundlage ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das am 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde. Es löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab.

Thema

Bis Ende 2026

Ab 1. Januar 2027

Skala für Wohngebäude

A+ bis H

Bleibt A+ bis H

Skala für Nichtwohngebäude

Keine Effizienzklassen

Neue Klassen A bis G

Vorlagepflicht

Verkauf, Vermietung, Verpachtung

Zusätzlich bei Mietvertragsverlängerung und größerer Renovierung

Verbrauchsausweis für Wohngebäude

Für kleine, unsanierte Altbauten meist nicht erlaubt

Einschränkung entfällt

Ausweis für Nichtwohngebäude

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis

Nur noch Bedarfsausweis

Angabe in Immobilienanzeigen

Endenergieverbrauch

Primärenergieverbrauch

Form

Papier oder PDF

Digital, Papier nur auf Wunsch

Als größere Renovierung gilt, wenn mehr als 25 Prozent der Gebäudehülle betroffen sind oder mehr als 25 Prozent des Gebäudewerts investiert werden.

Neue Ausweise enthalten außerdem zusätzliche Angaben, die Eigentümer bereitstellen müssen, und erweiterte Modernisierungsempfehlungen.

Kommt die neue Skala von A bis G auch für Wohnhäuser?

Nein. Viele ältere Beiträge im Internet kündigen die Skala A bis G für alle Gebäude ab Mai 2026 an. Das ist überholt: Für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen bleibt es bei A+ bis H.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Das gilt auch nach der Gesetzesänderung: Ein vorhandener, gültiger Ausweis kann bis zum Ablauf weiter genutzt werden.

Was kostet ein Energieausweis?

Ein Verbrauchsausweis kostet als grober Richtwert etwa 50 bis 150 Euro, ein Bedarfsausweis einige hundert Euro. Weil die Anforderungen ab 2027 steigen, kann der Aufwand für die Erstellung zunehmen; verlässliche Aussagen zu den künftigen Preisen gibt es aber noch nicht.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Ausstellen dürfen den Energieausweis nur qualifizierte Fachleute, zum Beispiel Energieberater, Architekten, Ingenieure oder Handwerksmeister mit Zusatzqualifikation. Eine Begehung vor Ort ist weiterhin nicht verpflichtend, geeignete Fotos reichen aus.

Checkliste: Was sollten Eigentümer jetzt tun?

  1. Ablaufdatum prüfen: Wie lange gilt Ihr Energieausweis noch?

  2. Mietverträge prüfen: Steht 2027 eine Verlängerung an, brauchen Sie einen gültigen Ausweis.

  3. Renovierung einplanen: Bei größeren Umbauten wird ein Energieausweis fällig.

  4. Rechtzeitig beauftragen: Wer bald einen neuen Ausweis braucht, kann ihn noch 2026 nach den bisherigen Regeln ausstellen lassen.

Häufige Fragen zum Energieausweis

Brauche ich 2027 einen neuen Energieausweis?Nein, nicht allein wegen der Gesetzesänderung. Ein gültiger Ausweis bleibt bis zum Ablauf der zehn Jahre verwendbar.

Ab wann gelten die neuen Regeln?Ab dem 1. Januar 2027.

Brauche ich als Selbstnutzer einen Energieausweis?Nein. Die Pflicht entsteht erst, wenn Sie verkaufen, vermieten oder umfassend renovieren.

Wie hoch ist das Bußgeld ohne Energieausweis?Bis zu 10.000 Euro, wenn der Ausweis nicht, zu spät oder unvollständig vorgelegt wird.

Sie haben Fragen zu Ihrem Energieausweis? Kontaktieren Sie mich!

 
 
 

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